Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.04.2020 - 6 ZB 18.2153   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,11967
VGH Bayern, 21.04.2020 - 6 ZB 18.2153 (https://dejure.org/2020,11967)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.04.2020 - 6 ZB 18.2153 (https://dejure.org/2020,11967)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. April 2020 - 6 ZB 18.2153 (https://dejure.org/2020,11967)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,11967) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayVwVfG Art. 49; Verordnung (EU) Nr. 1698/2005; Art. 31 Verordnung (EU) Nr. 1975/2006; Art. 73 Verordnung (EU) Nr. 796/2004
    Widerruf eines Zuwendungsbescheids

  • rewis.io

    Widerruf eines Zuwendungsbescheids

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 07.07.2016 - C-111/15

    Obcina Gorje - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik -

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2020 - 6 ZB 18.2153
    Jede vorsätzliche falsche Angabe des Begünstigten führt also zu einem unionsrechtlich vorgegebenen vollständigen Ausschluss des Vorhabens von der ELER-Stützung und zur Rückforderung der für das Vorhaben bereits bezahlten Beträge (vgl. EuGH, U.v. 7.7.2016 - C-111/15 - juris Rn. 51, 53 und 55 zur Nachfolgevorschrift in VO (EG) Nr. 65/2011).
  • VG Regensburg, 28.04.2016 - RN 5 K 15.25

    "Totalrücknahme" bei nachträglicher Unterschreitung des

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2020 - 6 ZB 18.2153
    Die vom Kläger entgegen gehaltene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg (U.v. 28.4.2016 - RN 5 K 15.25 - juris) betrifft einen nicht vergleichbaren Sachverhalt, auf den die Sanktionsvorschrift des Art. 31 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1975/2006 anders als hier keine Anwendung gefunden hat.
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2020 - 6 ZB 18.2153
    Dieser Zulassungsgrund läge vor, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würden (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.12.2012 - 3 B 16.12

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem Streit über die

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2020 - 6 ZB 18.2153
    Dadurch soll eine einheitliche Handhabung bei der Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge in der Gemeinschaft erreicht werden (vgl. BVerwG, B.v. 29.3.2005 - 3 B 117.04 - juris; B.v. 27.12.2012 - 3 B 16.12 - juris).
  • VGH Bayern, 15.02.2018 - 6 ZB 17.2521

    Voraussetzungen der Beitragspflicht eines nicht gefangenen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2020 - 6 ZB 18.2153
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542 f.; BayVGH, B.v. 15.2.2018 - 6 ZB 17.2521 - juris Rn. 4).
  • VG München, 12.04.2018 - M 12 K 17.215

    Widerruf einer Zuwendung nach dem Agrarinvestitionsförderprogramm

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2020 - 6 ZB 18.2153
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 12. April 2018 - M 12 K 17.215 - wird abgelehnt.
  • BVerwG, 29.03.2005 - 3 B 117.04

    Landwirtschaftsrecht; gemeinsame Marktorganisation; Beihilfeantrag Tiere;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2020 - 6 ZB 18.2153
    Dadurch soll eine einheitliche Handhabung bei der Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge in der Gemeinschaft erreicht werden (vgl. BVerwG, B.v. 29.3.2005 - 3 B 117.04 - juris; B.v. 27.12.2012 - 3 B 16.12 - juris).
  • BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 70.80

    Bundeszuwendung - Bestimmungszweck - Zweckabhängige Bewilligung - Entfallen des

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2020 - 6 ZB 18.2153
    Bei der Ermittlung des Zwecks einer Zuwendung ist auf den Wortlaut des Zuwendungsbescheids sowie analog § 133 BGB auf den objektiven Gehalt der Erklärung aus Sicht des Empfängers und auf die dem Begünstigten bekannten und erkennbaren Umstände abzustellen (BVerwG, U.v. 11.2.1983 - 7 C 70.80 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 16.02.2017 - 6 ZB 16.1586

    Schadenersatz wegen verspäteter Beförderung eines Beamten der Deutschen Telekom

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2020 - 6 ZB 18.2153
    Um diesen Zulassungsgrund darzulegen, muss der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, zudem ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, ferner erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist, und schließlich darlegen, weshalb ihr eine über die einzelfallbezogene Rechtsanwendung hinausgehende Bedeutung zukommt (BayVGH, B.v. 22.6.2017 - 6 ZB 17.30679 - juris Rn. 3; B.v. 16.2.2017 - 6 ZB 16.1586 - juris Rn. 25 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2020 - 6 ZB 18.2153
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542 f.; BayVGH, B.v. 15.2.2018 - 6 ZB 17.2521 - juris Rn. 4).
  • VG Würzburg, 15.01.2024 - W 8 K 22.1861

    Anfechtungsklage, Rückforderung und Kürzung landwirtschaftlicher Subventionen,

    Die Anwendung der jeweiligen nationalen Regelungen ließe sich mit dieser Intention nicht vereinbaren (vgl. BVerwG, B.v. 29.03.2005 - 3 B 117.04 - juris; BayVGH, B.v. 21.4.2020 - 6 ZB 18.2153 - juris Rn. 17).
  • VG Regensburg, 26.04.2021 - RN 5 K 19.427

    Bescheid, Leistungen, Verwaltungsakt, Widerruf, Frist, Ermessensfehler,

    Bei der Ermittlung des Zwecks einer Zuwendung ist auf den Wortlaut des Zuwendungsbescheids sowie analog § 133 BGB auf den objektiven Gehalt der Erklärung aus Sicht des Empfängers und auf die dem Begünstigten bekannten und erkennbaren Umstände abzustellen (BVerwG, U.v. 11.2.1983 - 7 C 70.80 - juris, Rn. 16; BayVGH, B.v. 21.4.2020 - 6 ZB 18.2153 - juris, Rn. 12).

    Damit liegt objektiv eine Zweckverfehlung vor, die ausreicht, einen Teilwiderruf wegen Zweckverfehlung zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2020 - 6 ZB 18.2153 - juris, Rn. 11).

  • VGH Bayern, 01.10.2020 - 8 ZB 20.896

    Anspruch auf Herstellung einer weiteren Grundstückszufahrt (hier verneint)

    Um diesen Zulassungsgrund darzulegen, muss der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, zudem ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, ferner erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist, und schließlich darlegen, weshalb ihr eine über die einzelfallbezogene Rechtsanwendung hinausgehende Bedeutung zukommt (BayVGH, B.v. 21.4.2020 - 6 ZB 18.2153 - juris Rn. 23; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 72.).
  • VGH Bayern, 25.01.2021 - 6 ZB 20.2162

    Widerruf eines Bewilligungsbescheids über die Gewährung einer Soforthilfe wegen

    Damit liegt objektiv eine Zweckverfehlung vor, die ausreicht, einen Widerruf des Zuwendungsbescheides gemäß des Art. 49 Abs. 2a Satz 1 Nr. 1 BayVwVfG zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2020 - 6 ZB 18.2153 - juris Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht